Informiere dich und mache einen Download des Reglements

TITEL I – Grundlegende Bestimmungen

1. Besitz und Gegenstand der Regelung – Der Campingplatz Centro Vacanze Isuledda ist von der Gesellschaft Baia Camping Village srl, geleitet und haben ihren legalen Sitz in Salò (Brescia) Piazza Vittorio Emanuele II, 31, Steuernummer (Partita IVA / Codice Fiscale) 03065190989, im Folgenden nur „BCV“, genannt. Sie bietet ihren Gästen eine Dienstleistung für einen Aufenthalt – den regionalen Gesetzen folgend in denen die Anlagen ihren Sitz haben.

TITEL II – Verfahren

PUNKT I – Dienstleistung
ABSCHNITT I – Zugelassene Personen
2. Zugang – Die Dienstleistung kann nur von Gruppen von mindestens zwei bis maximal 6 Personen in Anspruch genommen werden. Außerdem kann die Dienstleistung auch an andere Gruppen ausgebreitet werden wenn diese die vorliegende Regelung respektieren. Wenn keine Familien Gruppe vorhanden ist, nimmt sich die Leitung das Recht Gruppen mit Personen unter 25 Jahren in einen speziell dafür vorgesehenen Teil der Anlage, unterzubringen.
3. Besucher – Unsere Kunden können Besucher in der Anlage empfangen. Der Zutritt ist nur während der Öffnungszeiten des Empfangs-Büros der Anlage erlaubt und ist kostenpflichtig. Es sind keine unbegleitete Minderjährige Besucher erlaubt. Die volljährigen Begleitpersonen sind für den Minderjährigen verantwortlich und haften für diese sowohl für BCV aber auch gegen Dritte.

ABSCHNITT II – Buchung und Aufenthaltsdauer
4. Reservierungs – Einschränkungen – Buchung erfolgt ausschließlich durch den Touroperator CVMI srl – Baia Holiday – bis auf einige Sonderangebote von Seiten der BCV. Entnehmen sie die Reservierungsverordnungen dem Katalog und der Web-Seite von Baia Holiday.
5. Ausschlüsse – BCV behält sich das Recht vor, Personen – die nicht die Verordnung befolgen oder ihr nicht gerecht sind – als unerwünscht zurück zuweisen.

PUNKT II: Check
6. Anreise und Anmeldung – Der Empfang unserer Gäste und die Anmeldeformalitäten erfolgt in unseren Empfangsbüros und ausschließlich während den Öffnungszeiten, die in jeder Anlage aushängen. Bei der Anmeldung muss jeder Kunde und deren Besucher persönliche Daten nennen. Falls später Änderungen betreffs Personen, Dienstleistung, Besucher und dergleichen auftreten, müssen diese umgehend im Empfangsbüro gemeldet werden. Wird innerhalb einer Gruppe eine unangemeldete Person festgestellt, wird diese verpflichtet den Aufenthalt vom ersten Tag der Anmeldung der Gruppe zu zahlen, der sie zugehört.
7. Zuweisung der Wohneinheiten – Stellplätzen (Kunden „Villaggio“ und „Campingplatz“). Jeder Kunde hat die Pflicht die Wohneinheit oder den Stellplatz zu belegen, der ihm im Empfangsbüro zugewiesen wurde oder er muss auf einen Bedienstenten warten, der ihn an den Platz begleitet. Das Belegen eines nicht zugewiesenen Stellplatzes ist nur gestattet wenn dies von der Direktion schriftlich genehmigt und in einer neuen Anmeldung bestätigt wird.

PUNKT III: Check – out
8. Abreise – Der Kunde muss am Tag seiner Abreise folgende Zeiten für die freie Übergabe beachten:
– Stellplatz mit Wohnmobil, Wohnwagen oder Zelt bis max. 10.00 Uhr;
– Wohneinheit (Mobil Haus oder Bungalow) bis max. 9.00 Uhr.
9. Bezahlung – Die Zahlung aller Dienstleistungen für die nicht Sofort-Zahlung Pflicht ist, müssen ausdrücklich in den Kassenstunden erfolgen. Die Begleichung der Rechnung muss am Vortag der Abreise erfolgen es sei denn, das Vorauszahlung von der Leitung ausgemacht wurde. Der Kunde ist verpflichtet bei Ausfahrt am Abreisetag, den Zahlungsbeleg dem Kontroll-Personal zu zeigen.
10. Kaution – Es kann sein das wir unsere Kunden der Mobil-Häusern oder Bungalow bei Anmeldung um Hinerlegung einer Kaution bitten. Diese Kaution dient eventuelle Schäden an den Häusern oder Ausstattungen zu decken. Diese Kaution wird bei Abreise wieder zurück erstattet es sei denn, dass sich die Leitung das Recht nimmt bei eventuellen schweren Schäden einen Beitrag zu fordern.

TITEL III – Verhaltensregeln für Kunden und deren Gäste/Besucher

PUNKT I: Verbote
11. Respekt für Vegetation – Es ist verboten jeglichen Einfluss auf die Vegetation der Anlage zu nehmen.
12. Anzünden von Feuern – Es ist strikt verboten offenen Feuer jeder Art auf dem gesamten Gelände der Anlage an zu zünden. Dies erfolgt auf Anordnung der örtlichen Behörden für die Erhaltung des Gemeingutes. Innerhalb der Anlage dürfen Grill benutzt werden aber nur wenn die Wetterlage es zulässt. Bei Wind über Beaufort-Stufe 3 (Windgeschwindigkeit zwischen 5.5 und 8 M/S) dürfen keine Grills gezündet werden. Gaskocher auf den Stellplätzen müssen mit einem Mindestabstand von 1m von der Vegetation aufgestellt werden.
13. Müllentsorgung – Es ist verboten jede Art von Abfällen außerhalb der dafür vorgesehenen Behältern zu deponieren. Befolgen sie Anordnungen der Müll-Trennung. Es ist verboten Flüssigkeiten jeder Art außerhalb der dafür Vorgesehenen Entleerungsstellen zu gießen – dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Wohnwagen.
14. Nutzung von Elektrokabel und -Geräten – Es ist verboten Durchgänge, Strassen und gemeinnützige Flächen mit Stromkabel einzuschränken oder zu behängen. Es ist ebenso verboten Stromkabel an Bäumen und Sträuchern zu befestigen. Unser Personal ist berechtigt jederzeit und ohne Ankündigung nicht ordnungsgemäß verlegte Kabel zu entfernen. Dies gilt auch wenn die Kabel nicht normgerecht sind.
15. Verhaltensregel – Es ist verboten Verhaltensweisen einzunehmen, die die öffentliche Ruhe innerhalb der Anlage und auch am Strand vor der Anlage stören könnten. In den Ruhezeiten, die öffentlich Aushängen, ist es verboten Campingartikel auf- oder abzubauen, mit lauter Stimme zu sprechen, mechanische Geräte zu benutzen und Lärm zu erzeugen. Die Leitung kann auf eigener Diskretion für die Animation Ausnahmen gestatten. Auf der gesamten Anlage gilt Verbot für Topless oder FKK. Außerdem ist es verboten nackte Kinder in den Bazar, dem Market, ins Restaurant oder an die Bar zu bringen.
16. Haustiere – Im Innern der Anlage ist der Zutritt für Haustiere erlaubt. Über die Haltung von Haustieren geben die entsprechenden, aufgeführten Reglemente Auskunft.
17. Änderungen am Stellplatz – Es ist verboten die Beschaffenheit der Stellplätze zu ändern es sei denn das diese dienen, den Wetterverhältnissen zu folge, Personen und Sachen zu Schützen. Der Gast muss den Platz auf eigene Verantwortung und Kosten wieder so richten, wie er ihn erhalten hat.
18. Spielplatz – Das Benutzen des Spielplatzes ist nur gestattet für Kinder über 3 Jahren und bis maximal 12 Jahren. Die Nutzung ist nur in den von der Leitung vorgeschrieben Uhrzeiten zugelassen und die Kinder müssen von volljährigen Personen begleitet werden. Sie haften für die Kinder mit BCV und gegen Dritte.
19. Nutzung der Stromversorgungsanlagen – Die Nutzung der Stromversorgungsanlagen auf den Stellplätzen ist ausschließlich für Wohnwagen, Wohnmobile, Caravans und Haushaltsgeräte vorgesehen. Es ist streng verboten, diese Anlagen zum Aufladen von Elektroautos zu verwenden, da dies zu Störungen im Stromnetz und in Ihrem Auto führen kann. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot behält sich die Direktion des Camping Village das Recht vor, für jeden einzelnen Verstoß eine Strafe von 300,00 Euro zu verhängen
20. Ruhezeiten – Während der Ruhezeiten von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und von 23.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist es verboten, sich so zu verhalten, dass die Ruhe auf dem Campingplatz und seinen Anlagen gestört wird; daher sind alle Geräusche, die die Ruhe der Camper stören könnten, verboten. Jeder wird gebeten, in einem angemessenen Tonfall zu sprechen, die Lautstärke von Fernsehern, Radios usw. niedrig zu halten und darauf zu achten, dass seine Kinder das Recht der anderen auf Ruhe respektieren. Bei der Rückkehr auf den Campingplatz ist während dieser Zeit aus Rücksicht auf die bereits ruhenden Personen absolute Ruhe einzuhalten. Während der Ruhezeiten ist die Benutzung von Fahrzeugen jeglicher Art innerhalb des Campingplatzes verboten, da dies zu Unannehmlichkeiten für alle Gäste führen würde.

PUNKT II: Benutzung von motorbetriebenen Fahrzeugen in der Anlage
21. Autos – Das Benutzen des Autos in der Anlage ist nur gestattet für Aus- und Einladen bei Ankunft bzw. Abreise, Auf- und Abbauen der Zelten und Wohnwagen. Diese Aktivitäten dürfen nicht mehr als insgesamt zwei Stunden in Anspruch nehmen oder müssen schriftlich von Leitung genehmigt werden. Es ist nicht gestattet, innerhalb der Anlage Fahrzeuge, Wohnwagen oder Boote zu waschen.
22. Wohnmobile – Der Einlass von Wohnmobilen ist nur gestattet wenn sie ordnungsgemäß zugelassen und zum Übernachten geeignet sind. Das Personal hat das Recht sich die Papiere ausweisen zu lassen um dies zu kontrollieren.
23. Einschränkungen – Minderjährige haben nur in Begleitung der Eltern Zutritt zu den Spielsalons. Die Benützung der Sporthallen ist Minderjährigen unter 16 Jahren untersagt. Es ist nicht gestattet Fahrräder mit auf den Spielplatz zu nehmen.
24. Verkehr – Der Verkehr innerhalb des Campingplatzes ist unter Einhaltung der Verkehrsvorschriften der italienischen Straßenverkehrsordnung entsprechend den jeweiligen Beschränkungen, Auflagen, Fahrzeugeigenschaften usw. erlaubt. Für den Verkehr innerhalb des Campingplatzes ist eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h vorgeschrieben. Die Mitarbeiter des Campingplatzes sind befugt, dem Minderjährigen das Fahrrad wegzunehmen, wenn er es mit einer Geschwindigkeit fährt, die die im vorstehenden Absatz genannte Grenze überschreitet oder eine Gefahr für andere darstellt; das Fahrrad wird dem Erwachsenen, der für den Minderjährigen verantwortlich ist, zur Verfügung gestellt.
25. Parkplätze – Die Anlage verfügt über Parkplätze in jeder zugewiesenen Zone, es ist verboten, Notausgänge oder Fluchtwege zu blockieren. Bei Nichteinhaltung wird das Fahrzeug abgeschleppt. Bei wiederholtem Fehlverhalten (3 mal), kann die Leitung das Fahrzeug bis zur Abreise einbehalten.
Das Verkehr von Fahrzeugen ist, mit Ausnahme der Ankunfts- und Abfahrtstage, nicht erlaubt. Im allgemeinen vom 10. Juni bis zum 15. September müssen alle Autos, Motorräder und Bootsanhänger außerhalb des Ferienzentrums auf dem eigens dazu bestimmten Parkplatz geparkt werden. Vor und nach diesem Zeitabschnitt darf man innerhalb des Ferienzentrums parken.

PUNKT III: Regelung bei Notfällen
26. Brandsituation – Auf der gesamten Anlage sind Lautsprecher und Sirenen angebracht die im Fall eines großen Brandes, Alarm auslösen. Falls dies eintritt, sind unsere Gäste gebeten, sich ordentlich und in Ruhe in die ausgeschilderten vorläufigen Meeting Points zu begeben. Hier werden sie dann von unserem Notfall-Personal an die generelle Sammelstelle vor der Anlage gebracht.
27. Andere Notfallsituationen – Bei sanitären Notfällen, schlimmen Naturereignissen, Sachlagen der allgemeinen Sicherheit und bei Notfällen im Meer, können sie unser Personal um Rat bitten oder sich die notwendigen Notrufnummern im Aushang am Eingang der Anlage besorgen.

TITEL IV – Verantwortung

28. Verantwortung der Kunden und oder der Gäste – Die Kunden und/oder deren Gäste Haften persönlich mit BCV für Schäden an Personen oder Sachen die durch Fehlverhalten und in nicht Einhaltung der Regelungen verursacht werden. BVC behält sich das Recht vor, Schadensansprüche an sie zu wenden. Jeder Kunde ist gebeten, Wertgegenstände und persönliche Dinge gut zu verfahren. Die Leitung übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Diebstahl für Wertgegenstände die der Leitung nicht ausgehändigt wurden. Die Leitung übernimmt darüber hinaus keine Verantwortung für Schäden an Fahrzeugen oder Wohnmobilen/Wohnwagen für herab fallenden Ästen oder Pinien.
Verantwortung Gesellschaft – BCV Die Leitung lehnt jede Verantwortung für verlorene oder gestohlenen Gegenstände, Schäden an Personen und Dingen ab, die nicht auf Schuldverhalten unseren Personals zurück zuführen sind oder durch Naturereignisse provoziert wurden.
29. Auflösung des Vertrages – Die Nicht-Einhaltung der Art. 11 und 12 des vorliegenden Vertrages, führt zur direkten Auflösung des Vertrages und verpflichtet den Gast die Anlage binnen 6 Stunden ab Mitteilung zu verlassen. Er ist verpflichtet den gesamten vereinbarten Betrag zu leisten auch wenn der Aufenthalt kürzer als vereinbart war, eventuell auf Kautions-Rückgabe zu verzichten und darüber hinaus hat BCV das Recht auf Schadenersatz zu klagen. Verspätet sich ein Gast bei Anreise mehr als 10 Uhr des darauffolgenden Tages ohne Mitteilung an BCV zu leisten, kann BCV den Vertrag unmittelbar kündigen und Schadensersatz fordern.

TITEL V – Endregelungen

30. Änderungen – Jede Änderung im Vertrag der Dienstleistungen muss öffentlich bekannt gemacht werden und muss deswegen im Aushang am Eingang der Anlage ausgehängt werden. Diese Änderungen dürfen nicht gegen die Grundregeln des Vertrages gehen. Änderung für einen Einzelnen Kunden müssen diesem schriftlich mitgeteilt werden und er muss diese Schreiben auf Verlangen vorzeigen. Die Vorzüge die aus dieser Änderung kommen, sind nicht automatisch auf Dritte übertragbar.
31. Streitigkeiten – Das italienische Recht und seine Gesetze, sind Grundlagen für diesen Vertrag und bindend.
32. Übertragbarkeit des Vertrages – Der vorliegende Vertrag mit seinen Rechten und Pflichten die aus ihm erfolgen, kann ohne Einverständnis von Seiten des Kunden – für eine Fusion oder Verkauf auch nur in Teilen die exklusiv BCV betreffen, übertragen werden. BCV akzeptiert von Seiten des Kunden keine Übertragung des Vertrages an Dritte.
33. Abschließende – Klauseln Falls BCV gegenüber einigen Gästen und oder deren Besuchern Vorzüge einräumt die vom vorliegenden Vertrag abweichen, schließt das nicht aus, dass die übrigen Pflichten oder Rechte des gleichen Abschnittes, nicht berücksichtigt werden müssen. Sollte jedoch auch nur ein Klausel vom Gesetz abweichen, gilt die ganze Regelung nicht. Die Annahme dieses Vertrages beinhaltet das Einhalten von allen aufgeführten Klauseln; Pflichte und Rechte beider Vertragspartner. Mit der Annahme dieses Vertrages erlöschen alle vorhergehende schriftliche und auch mündliche Verträge und werden nichtig sowohl zwischen den beiden Vertragspartner und auch gegen Dritte. Jede Änderung an diesem Vertrag muss schriftlich erfolgen, nicht Einhaltung bewirkt Nichtigkeit.

In unserer Campinganlage sind Haustiere durchaus willkommen. Andere Feriengäste sollen sich dadurch nicht beeinträchtigt fühlen.

Die Haltung von Haustieren ist auf bestimmten Stellplätzen und in einigen Mobile Homes erlaubt, jedoch höchstens 2 Tiere pro Einheit. Für Ausnahmebewilligungen kann man sich an die Direktion wenden. Im Sektor Resort, SunLodge und Clever sind keine Haustiere zugelassen.
Wir bitten Sie, folgendes Reglement zu beachten sowie die Anweisungen zu befolgen und zu respektieren:

1. Das Mitbringen von Haustieren muss im Rahmen der Anmeldung, spätestens bei der Ankunft gemeldet werden.

2. Beim Check-In muss der nachgeführte Impfschein der Direktion vorgelegt werden, der Auskunft über den Gesundheitszustand und die aktualisierten Impfungen des Tieres gibt.

3. Die Direktion behält sich vor, Haustiere, die nicht den Vorgaben oder der Angaben des Halters entsprechen, zurückzuweisen.

4. Innerhalb der Camping-Anlage stehen Dispenser mit kompostierbaren Hundekotbeutel zur Verfügung.

5. Zur Erledigung ihrer Bedürfnisse sind die Tiere ausserhalb der Camping-Anlage zu führen. Die Exkremente sind unverzüglich mit der dafür vorgesehenen Schaufel und dem Kotbeutel zu entsorgen.

6. Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt auf dem Stellplatz oder um die Wohneinheit herum gelassen werden.

7. Ausserhalb des eigenen Stellplatzes oder der Wohneinheit müssen Tiere immer an der Leine gehalten werden. Ist ein Tier aggressiv, muss es einen Maulkorb tragen.

8. Gemäß den Vorschriften der Region Sardinien sind Tiere am Strand nur von 20.00 bis 8.00 Uhr erlaubt.

9. Nicht alle Zonen der Camping-Anlage sind für Haustiere vorgesehen. Im Speziellen ist es verboten Tiere ins Innere des Empfangs (Reception), in den Supermarkt, die Sportanlagen, den Spielpark und in das Schwimmbad mitzunehmen. Im Restaurant sind die Tiere in den vom Personal zugewiesenen Bereichen erlaubt.

10. Es ist nicht erlaubt, Tiere in die Hygienezone der Anlage zu führen. Es ist absolut verboten, Tiere in der Hygienezone zu duschen. Tiere dürfen nur in den vom Personal angewiesenen Stellen des Camping-Village gewaschen werden.

11. Halter müssen sich darum bemühen, dass ihre Tiere innerhalb der Anlage keinen Schaden an Installationen oder Geräten anrichten oder andere Gäste belästigen

12. Während des Aufenthalts im Camping-Village erwarten wir von Haltern den absoluten Respekt der Hygienevorschriften. So ist es auch strengstens verboten, die zur Verfügung gestellte Wäsche für Tiere zu benutzen und sie mit in den Sanitärbereich zu nehmen. Ebenfalls ist es untersagt, Tiere auf Möbel jeglicher Art, im Speziellen auf Betten steigen zu lassen.

13. Halter tragen die volle Haftung gegenüber Camping-Village für durch ihre Haustiere verursachte Schäden.

14. Tiere, die gefährlichen Rassen angehören (siehe Verfügung des Gesundheitsministerium Nr. 213 vom 10.09.2004) oder übergrosse Tiere (max. 30 kg) ist der Aufenthalt innerhalb der Anlage des Camping-Village nicht erlaubt.

15. Alle Benutzer von Camping-Village haben Kenntnis dieses Reglements und bestätigen den Erhalt einer Kopie bei der Reservation oder im Moment des Eintritts in den Park, und die Akzeptanz der Vorschriften.

Die Direktion behält sich das Recht vor, Gäste bei Widerhandlung vom Campingplatz wegzuweisen oder Anzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten, dies im Besonderen hinsichtlich der Punkte 5 und 6. Die Leitung duldet absolut kein Misshandeln von Tieren in der Camping-Village Anlage. Auch nicht als Besitzer am eigenen Tier. Das Misshandeln von Hunden wird unverzüglich bei der zuständigen Behörde verzeigt!

Das vorliegende Reglement hat zum Zweck, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Kundschaft zu gewährleisten, wie auch die saubere und gepflegte Umgebung im Innern der Anlage von Baia Holiday.

Jeder Gast ist aufgefordert, die Normen und Reglemente zum Schutz der Aktivitäten am Strand und innerhalb der Anlage zu respektieren und zu befolgen. Im Besonderen machen wir auf folgende Punkte aufmerksam:

1. Wer das Camping-Village betritt, bestätigt eine Kopie dieses Reglements erhalten zu haben, die Vorschriften und Auflagen zu kennen und sie ohne Ausnahme zu akzeptieren.

2. Unser Service am Strand ist nur Gästen des Camping-Village zuteil und nur innerhalb des beschilderten Bereichs.

3. Die Dienstleistungen am Strand können zum Zeitpunkt der Reservation oder direkt bei Camping-Village bei Ankunft gekauft werden.

4. Am Empfang der Camping Anlage erhalten Sie den Voucher, der Sie zum Bezug der Dienstleistungen berechtigt. Er ist jederzeit auf Verlangen des Personals vorzuzeigen. Der Voucher ist nicht auf Dritte übertragbar oder rückzahlbar.

5. Unser Angebot sieht minimal einen Sonnenschirm mit zwei Strandbetten vor. Ein Sonnenschirm darf maximal von vier Personen genutzt werden. Wir bitten unsere Gäste, diese Auflage zu respektieren, um die für alle unangenehmen, gedrängten Verhältnisse unter den Sonnenschirmen zu vermeiden.

6. Die Zuteilung und Vergabe der Sonnenschirme wird ausschliesslich durch die Leitung der Camping Anlage vollzogen.

7. Der Gast muss den Voucher, der die quittierten Dienstleistungen belegt, auf seinem Strandplatz mit sich tragen. Die Quittung muss zur Kontrolle auf Verlangen des Personals von Camping Village vorgewiesen werden können. Personen, die Gebrauch von unseren Dienstleistungen am Strand machen und nicht im Besitz einer gültigen Quittung sind, werden die Leistungen für einen ganzen Tag in Rechnung gestellt.

8. Für bezahlte Dienstleistungen gibt es keine Rückerstattung (z.B. bei Meinungsänderung, Schlechtwetter, hoher Seegang, Sturmflut oder Naturkatastrophen).

9. Für jeden Strandplatz können weitere Liegebetten gegen Bezahlung gemietet werden – dies bis zur Höchstbelegung.

10. Es dürfen keine Stühle oder Liegebetten von anderen Strandplätzen verwendet werden.

11. Gemietete Strandstühle und Liegebetten dürfen nicht auf benachbarte Plätze gebracht werden.

12. Andere Strandgäste dürfen nicht belästigt oder durch störendes Verhalten beeinträchtigt werden. Eine Zuwiderhandlung hat den Verweis von der Anlage zur Folge.

13. Die Strandmöblierung ist mit Sorgfalt zu behandeln und allfällige Schäden sofort der Direktion zu melden. Schäden sind sofort anzugeben und bei Selbstverschulden Schadenersatz zugunsten der Camping-Village Anlage zu leisten.

14. Das Camping-Village haftet in keiner Art und Weise für gestohlene oder beschädigte Gegenstände der Gäste. Die Kunden sind daher angewiesen, weder bei Tag noch bei Nacht persönliche und wertvollen Gegenstände unbeaufsichtigt zu lassen (Geld, Schmuck, Kleider, Spiele, Luftmatratzen ecc.).

15. Es ist untersagt, im Strandbereich von Camping-Village eigene Sonnenschirme, Strandstühle, Strandbetten oder Zelte, sowie ähnliche private Installationen aufzustellen.

16. Strandaktivitäten und Sportspiele wie Volleyball, Fussball, Boccia etc. sind nur im Bereich hinter den Sonnenschirmen gestattet. Die Direktion weist jede Haftung für Schäden an Gegenständen oder Personen zurück, die durch sportliche Aktivitäten am Strand entstanden sind.

17. Zur Sicherheit aller Strandbesucher müssen übergrosse, im Spiel ausgeschaufelte Sandgruben wieder zugefüllt werden.

18. Es ist verboten, Zigarettenkippen oder andere Abfälle in den Sandstrand zu werfen.

19. Es ist verboten im Strandbereich 5 m hinter der Küstenlinie Sonnenschirme, Liegestühle, Strandinstallationen oder andere Dinge aufzustellen, die den Durchgang oder das Baden behindern. Bei festen Badeeinrichtungen erstreckt sich dieses Verbot sogar über den ganzen Küstenbereich zwischen Sonnenschirmreihen und Wasser.

20. Es ist verboten am Strand Feuer zu entfachen. Die Missachtung dieses Gesetzes wird sofort bei der örtlichen Behörde zuständig für die öffentliche Sicherheit angezeigt.

21. Spielende Kinder am Strand sind von der verantwortlichen oder anderen erwachsenen Person zu beaufsichtigen. Die Leitung von Baia Holiday übernimmt absolut keine Haftung für Schäden durch Strandeinrichtungen, die durch unsachgemässen Gebrauch verursacht worden sind. Achtung! Nicht auf regennasse Spielgeräte steigen!

22. Das Camping-Village ist von Gesetzes wegen von der örtlichen Küsten- und Badepolizei mit der Aufsicht und dem Rettungsdienst zur ersten Hilfe beauftragt.

23. Die Farben der Fahne am Strand haben folgende Bedeutung: Blau=der Rettungsdienst ist aktiv, es herrschen ideale Wetter- und Badebedingungen. Gelb=Vorsicht! Reduzierter Rettungsdienst. Baden erlaubt. Rot=Gefahr oder kein Rettungsdienst am Strand. Baden nicht empfohlen.

24. Sobald der Seegang gefährlich eingestuft wird oder gefährliche Situationen vorliegen, wird die rote Fahne gehisst. Dies ist das Zeichen dafür, dass das Baden im und am Meer gefährlich ist. Camping-Village lehnt jede Haftung gegenüber denjenigen ab, die diese Warnung missachten.

25. Zum Schutz seiner Gäste behält sich die Leitung des Camping-Village vor, bei schlechter Wetterlage seine Dienstleistungen am Strand einzustellen.

26. An Tagen mit starkem Wind müssen Sonnenschirme unbedingt geschlossen bleiben. Die Gäste sind angehalten, die Anweisungen des Strandpersonals zu befolgen.

27. Es ist verboten, sich auf den Rettungsboten oder beim Rettungsturm aufzuhalten oder die für die Rettung vorgesehenen Einrichtungen zu berühren.

28. Der Gast hat die gesetzlichen Vorschriften und Weisungen, die von der örtlichen Aufsichtsbehörde und Hafenpolizei erlassen wurden, zu beachten. Die entsprechenden Dokumente sind am Eingang der Anlage ausgehängt. Ein Nichtbeachten hat den sofortigen Verweis aus der Anlage zur Folge.

Hafenverordnung

Wir  heißen  Sie  herzlich  Willkommen  und  bedanken  uns  für  Ihr  Vertrauen.  Wir  möchten  Sie  bitten,  im

gemeinsamen Interesse die Hafenregeln zu beachten.

1.  Die Zuweisung des Liegeplatzes liegt im Ermessen der Direktion. Diese Vergabe kann von der Direktion aus Gründen  höherer  Gewalt,  Arbeiten,  Wetterbedingungen,  Sicherheitsgründen  oder  aus  anderen  Gründen geändert werden.

2.  Die Registrierung muss bei an der Rezeption erfolgen. Danach können Sie Ihr Boot ins Wasser lassen. In Übereinstimmung mit den angegebenen Uhrzeiten.

3.  Sie  erhalten  ein  Formular  auf  dem  die  Merkmale  des  Bootes,  des  Liegeplatzes  und  der  Zeitraum  der Nutzung des Liegeplatzes aufgeführt sind, sowie einen Aufkleber mit der zugewiesenen Liegeplatznummer. Dieser Aufkleber muss deutlich auf dem Boot angebracht sein. Ist es nicht sichtbar platziert, kann das Boot nicht angelegt und bewacht werden. Der Besitzer ist verpflichtet, die genauen Abmessungen des Bootes für die Aufnahme in die richtige Kategorie anzugeben. Diese Abmessungen beziehen sich auf die tatsächlichen Abmessungen  des  Bootes  –  einschließlich:  Außenbordmotor,  Bugspriet,  Kommandobrücke,-  oder  jede andere Verlängerung des Bootes. Der Nutzer ist verpflichtet die Vergabe des Liegeplatzes zu akzeptieren.

4.  Der Nutzer verpflichtet sich, Abweichungen vom Anmeldeformular des Bootes der Rezeption im Voraus mitzuteilen. Bei fehlender Kommunikation gelten die Angaben auf dem Anmeldeformular als gültig.

5.  Es ist verboten, Boote jeglicher Art, Schwimm,- oder Bootsteile in der Nähe des Bootssteges oder auf der Rampe zu waschen. Diese Vorgänge werden ausschließlich, an den von der Geschäftsführung angegebenen Orten und zu den vorgegebenen Zeiten ausgeführt. Bootsanhänger müssen unmittelbar nach dem Einlassen und Einholen der Boote in den für sie reservierten Stellplätzen abgestellt werden.

6.    Anforderungen  der  Sicherheit  –  die  Boote  müssen  mit  geeignetem  Seitenschutz  ausgestattet  sein.  Sie müssen allen notwendigen Antriebs- und Stabilitätsanforderungen nachkommen um die Bedingungen für die  Schiffbarkeit  zu  erfüllen.  Es  müssen  Vorkehrungen  getroffen  werden,  die  die  Gefahr  eines  Brandes, einer Explosion oder eine Beschädigung von Booten oder Bootsteilen vermeiden.

7.   Anlegen – Boote müssen sicher und gemäß den korrekten Seeverkehrsregeln festgemacht werden. Sie sind  verantwortlich  für  alle  Schäden  am  Anlegesteg,  Boje  oder  in  Manövern,  die  wegen  Nachlässigkeit beim  Verankern  verursacht  werden,  weil  die  Bootsausrüstung  mangelhaft,  ungeeignet  oder  veraltet  ist. Das Management lehnt jede Haftung für Schäden ab, die sich aus den oben beschriebenen Mängeln und Unzulänglichkeiten ergeben.

8.    Versicherung  –  das  Boot  des  Benutzers  muss  vollständig  oder  teilweise  gegen  Diebstahl,  Feuer, Beschädigungen  und  Zerstörung  versichert  sein.  Die  Versicherung  muss  auch  für  Schäden  an  anderen Wasserfahrzeugen haften. Die Versicherungspolice muss eine angemessene Deckungssumme haben und dürfen nicht unter den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenzen liegen.

9.   Fahrgeschwindigkeit im Hafen – Die Anfahrt an die Liegeplätze muss bei ausgeschaltetem Motor gemäß den Anweisungen und Verordnungen des Hafenbüros erfolgen. Für Wasserfahrzeuge, die nicht ohne Motor bewegt werden können ist die Fahrgeschwindigkeit bis zum Anlegesteg bis zu zwei Knoten erlaubt verkehren. Diese Regelung gilt für jedes Wasserfahrzeug, welches sich im Umkreis von 200m vom Anlegesteg befindet. (Bei Nichteinhalten dieser Regel werden Strafen auferlegt, nachzulesen in den Bestimmungen des Hafenbüros).

10. Lärmbelästigung – Ohne spezielle Genehmigung durch die Direktion ist die Verwendung oder das Testen von Generatoren und Motoren oder ähnlichen Tätigkeiten, die störenden Lärm verursachen, verboten.

11. Die  Direktion  übernimmt  keine  Verantwortung  für  teilweise  oder  vollständige  Beschädigung  der verankerten Boote, Sach,- und/oder Personenschaden durch Dritte, unbekannte Dritte oder durch widrige Wetterbedingungen verursachte Verletzungen. Weiterhin ist die Direktion nicht haftbar für Diebstahl oder Verlust von persönlichen Gegenständen von Personen die sich im Hafenbereich aufhalten.

12. Die Direktion behält sich das Recht vor, die Wasserfahrzeuge deren Besitzer, Besatzung oder Gäste sich nicht ordnungsgemäß verhalten oder gegen die Feriendorfregelung verstoßen des Anlegestegs zu verbannen.